Erbrecht - Förderverein Hammerwaldschule e.V. - Hirzenhain

aktualisiert 02.01.2019
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Vorträge

Der Förderverein der Hammerwaldschule Hirzenhain veranstaltete am Donnerstag, dem 10. Oktober, um 19 Uhr in der Hammerwaldschule Hirzenhain einen Informationsabend mit Rechtsanwalt Klaus B. Ramser zum Thema: Sollte mein Kind mit Behinderung erben? Ramser wird einen Einblick in das Erbrecht geben und speziell darauf eingehen, was zu berücksichtigen ist, damit das Vermögen auch dem behinderten Menschen zugute kommen kann und nicht dem Sozialhilfeträger zufällt.

Erbrecht – Behindertentestament
Welchen Nutzen hat ein Behinderter von einer Erbschaft? Sollte er überhaupt erben?  Was passiert mit seiner Erbschaft?

Solche und ähnliche Fragen stellten sich die 32 Teilnehmer eines Vortrages, den der Förderverein der Hammerwaldschule organisiert hatte. Als Gastredner war Herr Dr. Klaus Ramser, Rechtsanwalt und Notar aus Frankfurt geladen.

Nach einer kurzen, aber sehr anschaulichen Übersicht über das Erbrecht (Berliner Testament) kam er  dann speziell auf das sog. Behindertentestament zu sprechen.

Bei einer normalen Erbfolge ohne Testament oder auch mit Berliner Testament (nur etwas später) erbt der Behinderte seinen Anteil, wie seine Geschwister auch.

Viele Behinderte jedoch leben in sozialen Einrichtungen und arbeiten in Werkstätten. Diese sind sehr teuer und das Sozialamt kommt für einen großen Teil dieser Kosten auf. Hat der Behinderte Geld, so wird er dazu angehalten, diese Kosten selbst mit zu tragen. Dadurch wird sein Vermögen abgeschmolzen und er kann die Erbschaft nicht, wie seine Geschwister, für Urlaub, Brille, Zahnersatz und andere Notwendigkeiten ausgeben, für die das Sozialamt keine Unterstützung bietet.

Ein Behindertentestament jedoch ist so aufgebaut, dass im Testament nicht nur bestimmt wird, wer was und wie viel erbt, sondern es wird außerdem festgelegt, wer Testamentvollstrecker sein soll und damit über die Erbschaft des Behinderten wachen soll. Darüber hinaus wird entschieden, wer nach dem Tod des Behinderten sein Restvermögen bekommen soll. Somit entscheidet nun der Testamentvollstrecker, ob das Vermögen des Behinderten so groß ist, dass er ohne Unterstützung des Sozialamtes auskommen muss oder ob der Behinderte sein Geld für andere evtl noch in der Zukunft bedeutsam werdenden Kosten aufsparen soll.

Herr Dr. Ramser hatte zum Abschluss einige Abzüge dabei, die den Teilnehmern dann ausgehändigt wurden. Manch einer beschloss an diesem Abend, in Bälde mit fundierter notarieller Unterstützung ein Behindertentestament abzuschließen.

Dass nicht jeder Rechtsanwalt und Notar hier genügend Fachkenntnis besitzt, wurde in dem Vortrag genauso deutlich wie die Tatsache, dass Notare mit Kenntnissen im Bereich Behindertentestament schwer zu finden sind.

Zweck, Motivation des Fördervereins war somit wieder einmal erreicht: Eltern wurden informiert, Eltern erhielten Aufklärung und die Möglichkeit, sich über Adressen und Wege auszutauschen und zu vermitteln.

Wer den Förderverein bei seiner Arbeit unterstützen möchte, Fragen zum Thema hat oder einen Kontakt sucht, kann sich an Sabine Häusler, Vorsitzende des Fördervereins, Tel. 0178/8253557, wenden.

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